Wahlkampf kenne ich mittlerweile seit vielen Jahren. Alle Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten formulieren politische Ziele, werben für sich und versuchen, die Wählerinnen und Wähler von sich und ihrer Politik zu überzeugen. Das ist legitim und soll/muss in unserer Demokratie auch so bleiben.

Wünsche in der Kommunalpolitik sind oft von äußeren Rahmenbedingungen abhängig, meist von Bund und Land. Das muss man auch ehrlich sagen und auf die jeweiligen Verfahren hinweisen.

Ich nehme wiederholt eine Suggestion des CDU-Bürgermeisterkandidaten in Bezug auf den „Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen“ (LuKIFG) fest. So spricht er im Facebook-Video am 16.08.25 anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung mit Staatsminister Meister von einem „100 Mrd. Sondervermögen für die Kommunen“. Im WDR-Kandidatencheck: „Wir haben jetzt ein Sondervermögen aus Berlin“, „jetzt ist es da“. In der Podiumsdiskussion bei der IGBCE am 22.08.2025 teilte er gar mit, dass garantiert eine siebenstellige Summe nach Lünen käme.

Zu den Fakten: Mit Datum vom 30.07.25 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf (LuKIFG) mit der DS 21/1085 eingebracht. Laut Mitteilung des Deutschen Bundestages soll die 1. Lesung im Deutschen Bundestag voraussichtlich am 12. September erfolgen (sh. Deutscher Bundestag hib 329/2025).

Nach Beschlussfassung des LuKIFG ist beabsichtigt, dass die konkrete Umsetzung des Gesetzes im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt werden soll (hib 329/2025).

Zum derzeitigen Stand gilt also festzuhalten: Das LuKIFG ist lediglich eingebracht, aber noch nicht beschlossen. Eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung ist noch in weiter Ferne. Es können noch keinerlei Aussagen getroffen werden, wann, wie viel, wofür Geld in den Kommunen ankommt. Dies wird im Übrigen durch die aktuelle Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag NRW (DS18/15329 v. 15.08.25) bestätigt, indem die CDU-geführte Landesregierung ausführt: „Da das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen ist, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, wie das Gesetz in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll.“

Besonders wichtig ist: Eine verbindliche kommunale Quote ist im aktuellen Gesetzentwurf gar nicht vorgesehen. Während der ursprüngliche Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums noch eine Mindestquote für die Kommunen enthielt, ist diese ersatzlos gestrichen worden. Das bedeutet: Stand heute gibt es keinerlei rechtliche Grundlage, die sicherstellt, dass Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen überhaupt einen festen Anteil an den Mitteln erhalten. Zwar ist absehbar, dass das Land Nordrhein-Westfalen rund 21 Milliarden Euro erhalten könnte – aber völlig offenbleibt, ob und in welchem Umfang diese Gelder tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Eine gesetzliche Regelung dazu existiert nicht, eine Mindestkommunalquote gibt es – auch durch das Dazutun der CDU-geführten Landesregierung in NRW – nicht.

Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb eine verbindliche Mindestquote von 80 Prozent für die kommunale Ebene gefordert. Nur eine solche Quote gewährleistet, dass die Mittel tatsächlich dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Gelder direkt, pauschal und unbürokratisch an die Kommunen weitergeleitet werden – ohne aufwändige Antragsverfahren und ohne überbordende Nachweispflichten.

Ich stelle für mich fest: Der CDU-BM-Kandidat in Lünen agiert mit „Fakten“, die keine sind. Er suggeriert den Menschen – und insbesondere den Vereinen –, dass ein Gesetz vorhanden ist, er wisse, wie viel Geld es geben werde und dass man schon jetzt Förderanträge stellen könne. Das alles ohne jegliche Rechtsgrundlage, ohne Daten, ohne Fakten, geschweige denn konkrete Summen.